04 März 2010

Vergewaltigungsdrogen

Letzte Woche stellten die Vereinten Nationen ihren Drogenbericht in Wien vor. Darin fordert der Internationale Suchtstoffkontrollrat (INCB) der Uno ein schärferes Vorgehen gegen Vergewaltigungsdrogen auch "Day-Rape Drugs" genannt. Diese farb-, geruchs- und geschmacklosen Tropfen werden immer häufiger auf Partys heimlich in Getränke gemischt. Vor allem junge Frauen, verlieren dann die Kontrolle über ihren Körper, sind wehrlos und wissen von nichts, wenn sie wieder zu sich kommen.

Auf dem internationalen Drogenmarkt sind K.o.Tropfen laut INCB ein wachsendes Phänomen. Dieser Markt steige rapide an, die Mittel sind für Kriminelle relativ leicht erhältlich. Im Kampf gegen die Droge sollen die Behörden auch mit der pharmazeutischen und chemischen Industrie zusammenarbeiten. "Drogenschmuggler bekommen ihre Substanzen über Internet-Apotheken und das Postsystem sowie illegale Herstellung", heißt es.

Vergewaltigungsdrogen sind in aller Regel synthetische Drogen oder Arzneimittel. So wie das Narkosemittel "Ketamin" Es wird sowohl als weißes oder gräuliches Pulver als auch als Ampullenlösung unter dem Namen K, Special K, Vitamin K usw. angeboten und kann geschluckt, geschnupft und injiziert werden. Es ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und wird primär in der Tiermedizin eingesetzt. Am Mensch findet es in der Regel nur in der Notfallmedizin Anwendung. Da Ketamin nicht im Betäubungsmittelgesetz erfasst ist, ist es für die Polizei schwierig gegen Personen vorzugehen bei denen (z.B. bei Verkehrskontrollen) geringe Mengen aufgefunden werden. Zwar ist Abgabe, Handel und Verkauf nach Arzeneimittelgesetzt verboten, geringe Mengen zu mitzuführen aber nicht.

Besser ist das schon bei GHB (Gamma-Hydroxybutirat [Hydroxybuttersäure]). Szenebezeichnung: Flüssig-Ecstasy, liquid-ecstasy, soap oder pearl. GHB ist eine körpereigene Substanz, welche im Gehirn die Wach- und Schafzustände regelt und Wachstumshormone stimuliert. Es baut Hemmungen ab, putscht nicht auf, beruhigt und entspannt. wirkt auf den Tastsinn, schränkt die motorischen Fähigkeiten ein, kann zu Atembeschwerden, Gedächtnisstörungen und Krämpfen führen. Auch GHB ist ein zugelassenes und verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem zu Narkosezwecken eingesetzt wird. Aber GHB ist auch ein Betäubungsmittel nach Anlage III des BtMG, also auch der Besitz geringer Mengen verboten.

In den illegalen Drogenlaboren wird viel Experimentiert, ich bin mir sicher das in Nächster Zeit noch weitere Substanzen auftauchen die als Vergewaltigungsdrogen Verwendung finden könnten. Drogen sind solange ungefährlich wie man sie nicht nimmt. Wenn man sie aber untergejubelt bekommt um dann sexuellen Übergriffen ausgeliefert zu sein ist das erschreckend und widerlich. Wer in Bars und Clubs auf Nummer sicher gehen will sollte sein Getränk also nicht unbeaufsichtigt lassen. Auch sollte man sich zweimal überlegen von wem man sich etwas zu trinken ausgeben oder mitbringen lässt.


Foto: © Knut Wiarda - Fotolia.com

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