18 September 2013

Rechtsfindung im Betäubungsmittelrecht

Die Rechtsfindung im Betäubungsmittelrecht kann eine sehr zähe Materie sein. Besonders dann, wenn es sich mit neu auf den Markt kommenden Stoffen auseinandersetzen muss. Die einen wollen ein Geschäft machen, die anderen sorgen sich um die Volksgesundheit. Bis ein passender rechtlicher Rahmen und eine klare juristische Bewertung gefunden ist können Jahre vergehen. 

Das zeigen auch zwei Meldungen aus dieser Woche:Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, E-Zigaretten sind keine Arzneimittel. Damit stellt sich das Gericht gegen die Rechtsauffassungen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der EU-Kommission. Die Befriedigung der Nikotinsucht sorge nicht für eine Heilung, es fehlt an einer therapeutische Wirkung. Somit greiffe das Arzneimittel Recht hier nicht, E-Zigaretten und Liquids dürfen frei gehandelt werden. Bereits im Juni entschied das Landgericht Frankfurt/Main ähnlich. Das Tauziehen ob die elektrische Kippe nun zu den Tabakerzeugnissen oder den Arzneimittel gehört wird aber sicher bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs weitergehen.

Die deutschen Gerichte bleiben hier also vorerst bei ihrer Linie E-Zigaretten und Liquids als Tabakerzeugnis zu bewerten. Für sie müssen Arzneimittel eine heilende Wirkung haben, obwohl das so keineswegs im § 2 Arzneimittelgesetz steht. Wenn das so wäre, dürfte es auch schwierig werden die Händler von "Legal Highs" wie bisher nach Arzneimittelrecht zu belangen. Eine endgültige Entscheidung wird vom EuGH kommen, hier wird derzeit geprüft ob Arzneimittel auch "ungesund" sein können. Also lediglich eine Wirkung und keine Heilwirkung vorhanden sein muss um eine Substanz als Arzneimittel zu klassifizieren  Wobei das für die Strafverfolgung bei "Legal Highs" bald nicht mehr nötig sein wird, wenn man sich die zweite News der Woche anschaut.

“Neu Drogen” sollen durch ein “beschleunigtes Verfahren” schneller als bisher verboten werden können. Bisher dauert es mindestens zwei Jahre, bis ein Stoff verboten wird. Diese Prozedur will die EU-Kommission auf zehn Monate verkürzen. Etwa ein Fünftel dieser in der EU gemeldeten Drogen haben auch einen legalen Verwendungszweck, in diesen Fällen soll ein Verbot für den Verbrauchermarkt ausgesprochen werden. Besonders gefährliche Stoffe sollen sofort vom Markt genommen werden können, um ihre Gefahren zu analysieren. Derzeit bleibt eine Substanz frei verfügbar, bis die Risikobewertung abgeschlossen ist und die Kommission reagieren kann.

Beide Nachrichten zeigen das sich die Rechtliche Bewertung von neu auf den Markt kommenden Suchtstoffen sehr schwierig und langwierig gestalten kann. Der Weg durch Behörden , Gremien und juristische Instanzen ist lang. Von einer endgültigen Lösung scheinen wir sowohl im Fall der E-Zigarette als auch bei den “Legal Higs” (oder “neuen Drogen”) noch weit entfernt zu sein.


Quelle der News: Spiegel Online


Foto: © Robert Kneschke - Fotolia.com

Keine Kommentare: