16 November 2013

Urteil zu Drogenmischkonsum


Wer sich mit Drogen berauscht hat hinter dem Steuer eines Fahrzeugs nichts zu suchen. So weit, so richtig. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht Leipzig lässt aber selbst einen drogenkritischen Blogger wie mich nur den Kopf schütteln. Das Gericht hat diese Woche entschieden, "dass der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol selbst dann regelmäßig eine mangelnde Fahreignung begründet, wenn die Einnahme der Substanzen nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht"

Das bedeutet wer auch nur ab und zu kifft und Alkohol trinkt, dem droht der Führerscheinentzug. Auch wenn der Betroffene stets vollkommen nüchtern am Steuer sitzt. Die Gefahr seinen Führerschein zu verlieren droht also nicht dem der unter Rauschmitteleinfluss fährt, sondern dem der, zum Beispiel gegenüber der Polizei, unbedarft über seine Konsumgewohnheiten berichtet. 

Dieser seltsame, präventive Entzug der Fahrerlaubnis ist in meinen Augen mehr als fragwürdig. Eine Gängelung von Cannabis-Konsumenten trägt jedenfalls nicht zu einer Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr bei. Dafür müsste man an anderer Stelle ansetzen. Beispielsweise die Schaffung einer Rechtsgrundlage für verdachtsunabhängige Drogenschnelltests. Im Moment sind diese nämlich nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich. Wird der Test verweigert kann nur beim vorliegen von mutmaßlich Rauschmittel indizierten Auf- oder Ausfallerscheinungen eine Blutentnahme angeordnet werden. 

Gerade beim Mischkonsum ist das für den Polizeibeamten auf der Straße schwierig zu erkennen. Mit verdachtsunabhängigen Alkohol und Drogenkontrollen ließe sich der Kontrolldruck erhöhen und damit die Verkehrssicherheit wirklich verbessern. Denn ob Kiffer oder Alkoholiker, die Gefahr geht von dem aus der sich berauscht an ein Steuer setzt. Diesen Leuten muss die Fahrerlaubnis entzogen werden und nicht denen die juristisch schlecht beraten oder einfach nur zu ehrlich sind.


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Foto: © benjaminnolte - Fotolia.com

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