30 Mai 2014

Anti Doping Gesetz

Vor großen Sportereignissen wie der Fußballweltmeisterschaft im nächsten Monat tritt das Thema Doping wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Sicher auch ein Grund für Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) noch für dieses Jahr die Vorlage eines Anti­-Doping-­Gesetz anzukündigen. Dieses soll in erster Linie dem Stimulanzien Missbrauch im Profisport entgegentreten. Derzeit erfolgt das rechtlich noch über das Arzneimittelgesetzt (AMG), welches jedoch nicht sonderlich schlagkräftig gegen Doping ist. Dem Radiosender hr­-iNFO sagte Maas, der Betrug, der mit Hilfe von Doping begangen werde, solle künftig unter Strafe gestellt werden. Vorgesehen seien Geld­ und Freiheitsstrafen. Auch der Besitz und Vertrieb von Doping-­Mitteln soll als Delikt ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Damit soll dann der Besitz, auch geringer Mengen von Doping-Mitteln, nicht nur für die Zeit von Wettkämpfen sondern auch in der Vorbereitungs- und Trainingszeit strafbar werden. 

Die Zeit für ein Anti­-Doping-­Gesetz ist reif, das sieht mittlerweile auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) so. Dieser hatte sich im vergangenen Dezember auf seiner Mitgliederversammlung in Wiesbaden erstmals mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen. Dieser hatte bisher nur die Hintermänner des Dopings nicht aber die dopenden Sportler im Visier. Dabei ist Doping ja nicht nur ein Betrug beim sportlichen Leistungsvergleich, auch Sponsoren und Fans werden betrogen. Allein der finanzielle Schaden ist in vielen gutbezahlten Profisportarten mittlerweile so hoch, das sich der Gesetzgeber hier nicht länger raus halten darf. Sicherlich muss hier ein geeigneter Weg gefunden werden die schnellen Konsequenzen der Sportgerichtsbarkeit wie sofortige Sperren mit den Instanzenweg der Strafgerichtsbarkeit zu verbinden. Zumindest bei der Dopingbekämpfung im Profisport tut sich also etwas. 

Inwieweit das neue Anti-Doping-Gesetz auch für den Amateur- und Breitensport Anwendung findet, ist aber auch dem Herrn Minister noch nicht klar. Gegenüber hr-­iNFO äußerte er dahingehend: "Wie will man dafür sorgen, dass dort begangene Doping-Vergehen auch verfolgt werden, bei Massenveranstaltungen wie dem Berlin-Marathon, bei dem 40 000 Menschen mitlaufen?". Davon abgesehen das es schwer mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren ist nur eine bestimmte Personengruppe (Profisportler) wegen Doping zu belangen, hier stellt der Minister hier auch die falsche Frage. Wichtig wäre erst einmal zu Fragen ob die Gesellschaft eine Leistungssteigerung mit allen Mitteln akzeptieren bzw. das jeden selbst überlassen möchte? Wenn nicht muss der Polizei auch mit einem Gesetz die Möglichkeit gegeben werden dagegen vor zu gehen.

Foto: © zhagunov_a - Fotolia.com

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