11 Oktober 2014

neue Drogentest`s der Polizei

In dieser Woche testeten 150 Polizisten in Hamburg neue Geräte zur Erkennung von Drogenkonsum im Straßenverkehr. Dabei ist “neu” aber eher relativ zu sehen. Der in vielen Medienberichten zur der Aktion abgebildete "Pupillograph" wurde bereits bei einer Bundespressekonferenz 1995, in der es um das damals längst überfällige Fahrverbot unter Drogeneinfluss ging, vorgestellt. Beim Pupillograph handelt es sich um eine übergroße Brille, mit der berauschende Substanzen über die Pupillenreaktionen nachgewiesen werden können. Auch der Einfluß von Medikamenten und Übermüdung sollen sich über die Pupillography nachweisen lassen. Kostenpunkt ca. 12.000 Euro. 

Neuer sind dann schon die beiden anderen Geräte die getestet wurden. Zum einen der “Seeker” ein mobiles Colorimeter zur Detektion von Sprengstoffen oder Drogen. Die Substanzen werden mit einer sogenannten Wischkarte von einer Person oder einem Gegenstand (z.B. Lenkrad) aufgenommen, die danach in den Detektor gesteckt wird. Dann analysiert der “Seeker” das Farbspektrum der Probe und gleicht sie mit Daten ihm bekannter Drogen ab. Das Gerät ist also eher dafür geeignet um zu prüfen ob jemand oder etwas Kontakt zu einer Droge hatte. Einen Beeinflussung durch Drogen erkennt es nicht. Kostenpunkt ca. 8000 Euro. 

Ebenfalls ziemlich neu ist das Raman-Spektrometer „TruNarc“. Dieses sendet Licht einer einzelnen Wellenlänge und empfängt das von der Substanz zurückgestreute Licht. Anhand der Schwingungsspektren und mit Hilfe von Spektrenbibliotheken erkennt das „TruNarc“ über 200 verschiedene Drogen und Verschnittstoffe. Mit ihm kann also relativ schnell geklärt werden welche Inhaltsstoffe ein “unbekanntes Pulver” hat, das bei einer Kontrolle aufgefunden wird. Kostenpunkt ca. 18.500 Euro. 

Grundsätzlich finde ich die neuen Geräte toll und spanned, vor allem weil alle Geräte bei ihrer einmaligen Anwendung gleich mehrere unterschiedliche Rauschmittel erkennen. Der "Pupillograph" den Einfluss auf eine Person, der “Seeker” den Kontakt und das „TruNarc“ die vorliegende Substanz. Trotzdem bedarf es weniger neuer Geräte als einer besseren rechtlichen Grundlage für deren Anwendung. Denn noch immer können Tests auf Rauschmitteleinfluss an einer Person nur mit dessen Einverständnis durchgeführt werden. Wird ein Test abgelehnt, muss erst ein Verdacht auf einen Rauschmitteleinfluss begründet und dann über einen Richter eine Blutentnahme angeordnet werden. In meinen Augen ist es jedem Verkehrsteilnehmer zuzumuten sich auch einem verdachtsunabhängigen Drogenschnelltest zu stellen. 

Foto: "TruNarc" der analyticon instruments gmbh

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