04 April 2015

Badesalzdroge Flakka

Die Bild titelte diese Woche “Neue Horror-Droge „Flakka“ überschwemmt die USA” und wusste zu berichten “Flakka ist so schlimm wie Crystal Meth”. Nun betreibe ich keinen Blog der sich mit Boulervardmedien beschäftigt, sonst würde ich mal hinterfragen in wie weit sich Zeitungen besser verkaufen wenn mal wieder vor einer neuen Horrordroge gewarnt wird. Denn Flakka ist nichts neues. Unter den Oberbegiffen “Legal Highs”, “Research Chemicals” oder “neue psychoaktive Substanzen” gibt es seit einigen Jahren ein Drogenproblem was mit Flakka nur mal wieder einen neuen Namen bekommen hat. Nur nochmal zur Einordnung: 

Je nach Darreichungsform werden sie hauptsächlich in Badesalze (wie Flakka) und Kräutermischungen unterteilt. Diese werden vorrangig über das Internet verkauft. Bei den Wirkstoffen handelt es sich um im Labor chemisch nachgebaute Substanzen, welche auch in der Natur bzw. in klassischen Drogen vorkommen. Bei den Kräutermischungen werden häufig synthetische Cannabinoide verwendet. In ihrer natürlichen Form kommen Cannabinoide in der Cannabispflanze vor. Bei den Badesalzen setzt man auf synthetische Cathinone. Cathinon kommt natürlicherweise in den Blättern der Khat-Pflanze (in Deutschland verboten aber ziemlich selten) vor. Synthetische Cathinone sind somit Derivate (Abkömmlinge) der natürlichen Substanz. Eine Reihe synthetischer Cathinone wurde bislang in „Badesalz“-Produkten gefunden, welche genau und wie hoch dosiert ist nicht nur bei Flakka nicht genau bekannt. 

Denn um die Strafverfolgung zu umgehen und ihre Kunden mit immer neuen Produkten zu versorgen wird in den Drogenküchen probiert und zusammen gemischt was das Labor her gibt. Der Konsument hat also keine Ahnung was er nimmt und wie es wirkt. Der aufgedruckte “Szenename” lässt jedenfalls keine Rückschlüsse auf den genauen Inhalt zu, was auch die Strafverfolgung erschwert. Denn verboten werden können nur die konkreten Wirkstoffe, nicht das Pulver “XY”. Und bis ein neuer, erkannter Wirkstoff verboten ist, wurde dieser schon wieder durch einen neueren ersetzt. 

Bis zum Sommer 2014 wurde von den Strafverfolgungsbehörden versucht den Handel mit Badesalzen und Kräutermischungen mit dem Arzneimittelgesetz (AMG) zu bekämpfen. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, gemäß der EU-Arzneimittelrichtlinie seien “Legal Highs” keine Arzneien und somit nicht als “Verkauf bedenklicher Arzneien” strafbar. Derzeit versucht man den Handel durch das Vorläufige Tabakgesetz (VTabakG) zu stoppen. Ob das Erfolg und auch vor höheren Gerichten bestand hat ist fraglich. Für mich macht erst die schwammige Rechtslage Kräutermischungen und Badesalze wie Flakka zur Horrordroge.

Foto: (Symbolbild) © Yeko Photo Studio

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