22 Februar 2016

Science Fiction Drogen

Wie sehen die Drogen der Zukunft aus? Drogenguide hat sich mal im Science-Fiction und Fantasy Genre umgeschaut. 

Auf dem Planeten Arrakis wird im  Science-Fiction-Epos “Dune” eine Droge mit dem Namen Spice abgebaut. Das bewusstseinsverändernde, rötlich-braune Pulver ist Basis der menschlichen Zivilisation. So können ohne Spicegas die Navigatoren der Raumgilde die Raumschiffe nicht sicher navigieren. Die Suchtgefahr ist bei starkem Konsum sehr hoch und kann bei übermäßigem Konsum Mutationen des Körpers verursachen. Es färbt das Weiße in den Augen blau. Spice hat lebensverlängernde Wirkung, gibt dazu veranlagten Personen hellseherische Fähigkeiten und verbessert die Immunkraft. Bei Entzug der Droge erleidet der Mensch furchtbare Schmerzen und bei besonders schwerer Abhängigkeit einen schmerzhaften Tod. 

In “Dune” kommen noch weitere Drogen vor, so die Stimulanzien: Rachag, Sapho, und Semuta. Eine besondere Substanz ist Shere, eine Droge die verhindert, dass während eines Verhörs mit Sonden aus den Gehirn- oder Körperzellen eines Opfers Informationen ausgelesen werden können. 

Eine Interessante Idee ist auch die Droge Reds aus dem Film “Screamers” Die Radioaktivität auf dem Planet Sirius B ist so hoch, dass die Bewohner sofort an Krebs sterben wenn sie keine rote Zigaretten rauchen. 

In der Original Serie Star Trek mit Captain Kirk geht es in der Folge “Die Frauen des Mr. Mudd”  um die Venusdroge. Eine illegale chemische Substanz, die auf Frauen die Auswirkung hat, dass sie noch schöner und umgänglich für das andere Geschlecht sind. Männer hingegen werden durch diese Droge muskulöser und aggressiver. Das Viagra der Zukunft sozusagen. 

In Star Trek The Next Generation mit Captain Picard geht es in der Folge “Die Seuche” um eine narkotisierende Substanz Namens Felicium die aus den Pflanzen des Planeten Brekka gewonnen wird. Jahrzehntelang hat man diese Droge dazu benutzt, eine Seuche auf dem Nachbarplaneten Ornara auszurotten. Die Substanz war in der Tat einmal ein Mittel gegen eine Erkrankung, hat aber dermaßen effektiv gewirkt, dass die Seuche bereits seit Langem ausgerottet ist. Die Seuche ist demnach keine Krankheit, sondern die Ornaraner sind drogenabhängig. 

Über eine Folge hinaus lernen Fans der Serie Deep Space Nine die Droge Ketracel-White kennen. Eine Droge von der eine Spezies von genetisch erstellten Kriegern Namens Jem'Hadar abhängig ist, da ihnen ein wichtiges Enzym fehlt. Außerdem enthält das White alle Nährstoffe, die die Jem'Hadar benötigen, sodass sie nicht zu essen brauchen. Die Jem'Hadar werden von ihren Schöpfern mit Hilfe dieser Droge kontrolliert. 

Die Variante mittels einer Droge besondere militärische bzw. kämpferische Fähigkeiten zu verleihen und gleichzeitig eine gewisse Kontrolle über diesen Personenkreis zu bekommen ist im Science-Fiction-Genre keine Seltenheit. Im Film Scanners verleiht die Droge Ephemerol die Fähigkeit mit Gedanken zu töten. Im Ego-Shooter “BioShock” zerstört die Droge Adam Zellen im Körper und ersetzt sie durch instabile Zellen. Diese können manipuliert werden, was besondere Fähigkeiten hervorruft. Und im Spiel „Max Payne“ heisst der fiktive Wirkstoff Valkyr. Dieser sollte die Leistungsfähigkeit von Soldaten erhöhen, doch das militärisches Experiment scheiterte. Weiterentwickelt als Designerdroge erobert der Stoff dann New York City. Aber das ist dann schon kein Science Fiction mehr.

Foto: Fotolia © Jesse-lee Lang 

Quellen:
http://reihesieben.de/die-top-10-fiktiver-filmdrogen.html

11 Februar 2016

Verkehrsgerichtstag 2016

Vom 27. bis 29. Januar 2016 fand in Goslar der 54. Deutscher Verkehrsgerichtstag statt. In verschiedenen Arbeitskreisen diskutieren dort Juristen, Polizisten und Fachleute über Fragen des Verkehrsrechts. Am Ende stehen dann Empfehlungen an den Gesetzgeber, die dann nicht selten geltendes Recht werden. Zum Thema dieses Blog passten in diesem Jahr zwei Arbeitskreise, deren Ergebnisse ich hier kurz vorstellen möchte.

Der Arbeitskreis I beschäftigte sich mit der Blutentnahme im Verkehrsstrafrecht. Die Anordnung zu einer solchen Blutentnahme muss ein Richter treffen, was bei einem Standartdelikt völlig überflüssig erscheint. Zumal sich der Richter bei seiner Entscheidung ohnehin nur an den Angaben der Polizei, insbesondere dem Atemalkoholtest, orientieren kann. Folgererichtig fordert der Arbeitskreis die  Anordnungskompetenz der “Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft”, also der Polizei zu übertragen.

Ganz auf die Blutentnahme wird man kurzfristig aber nicht verzichten können. Der Arbeitskreis stellte fest, dass die Atemalkoholanalyse gegenwärtig noch kein ausreichendes Beweismittel zur Feststellung „absoluter“ Fahrunsicherheit ( 1,1 Promille als KFZ, 1,6 als Fahrrad Lenker) im deutschen Verkehrsstrafrecht ist. Er fordert die Bundesregierung auf, die Entwicklung weniger invasiver „moderner Messmethoden“ zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration zu fördern.

Beim Arbeitskreis II ging es um die Frage ob  die MPU (umgangssprachlich “Idiotentest”) bereits unter 1,6 Promille vorgeschreiben werden soll. Hier scheint es zu regionalen unterschieden in der Auslegung des § 13 Fahrerlaubnisverordnung für eben diese Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) zu kommen. Neben einer eindeutigen Formulierung der Rechtsgrundlage, votierte der Arbeitskreis aufgrund der Rückfallwahrscheinlichkeit für die Anordnung der MPU bei Kraftfahrzeugführern bereits ab 1,1 Promille. “Eignunszweifel” aufgrund einmaliger Trunkenheitsfahrt unter 1,1 Promille vermochte man nicht festzustellen. Auch die alternative Alkohol-Interlock statt MPU wurde verworfen.

Mit der Senkung der Hürde für die Anordnung für die Blutentnahme (AK I) und der früheren Anordnung einer MPU (AK II) stellt der Verkehrsgerichtstag 2016 richtige Forderungen an die Politik. Viele, in meinen Augen wichtige Probleme blieben aber auch in diesem Jahr außen vor. Denn noch immer können Tests auf Alkohol oder Drogeneinfluss an einer Person nur mit dessen Einverständnis durchgeführt werden. Wird ein Test abgelehnt, muss erst ein Verdacht auf einen Rauschmitteleinfluss begründet und dann über einen Richter eine Blutentnahme angeordnet werden. Aufgrund der stänig neuen Substanzen auf dem Drogenmarkt mit teils unbekannten Wirkungen und Wechselwirkungen ist das nur schwer möglich. Aktuell gerät der Unschuldige aber Aufgrund der Polizeikontrolle gesteigert-nervöse Verkehrsteilnehmer eher ins Visier als der polizeierfahren-abgebrühte Intensivtäter. In meinen Augen ist es jedem Verkehrsteilnehmer zuzumuten sich auch einem verdachtsunabhängigen Alkohol oder Drogenschnelltest zu stellen.

Foto: Blick von der Kaiserpfalz Goslar

01 Februar 2016

E-Smoke Image unter Druck

Zum beginn des neuen Jahres gerät das E-Smoke Image ordentlich unter Druck. In Köln explodierte eine E-Zigarette und der Verkauf an Jugendliche wird wegen Gesundheitsgefahren verboten.

Der 20-jährige Kunde, der durch die Explosion im Gesicht verletzt wurde und mehrere Zähne verlor, hatte die E-Zigarette online bestellt und direkt aus China bezogen. Das billige Plagiat einer amerikanischen Luxus-E-Zigarette war ohne Akku geliefert worden. Beim einlegen eines Akkus in einem Fachgeschäft in Köln flog das Gerät in die Luft. Während dieser Unfall durch die Marketingmaschienerie der E-Smoke Lobby noch in Richtung "kauft nur beim Fachhändler" zurechtgedeutet werden kann, ist das bei der nächsten Sache schon schwieriger.

Eine Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung kommt zu dem Ergebnis, dass E-Zigaretten und E-Shishas (unabhängig vom Nikotingehalt) gesundheitliche Risiken bergen. Als kurzfristige schädliche Effekte wurden Atemwegseinengungen, Reizungen im Rachen und Mundraum und trockener Husten nachgewiesen. Auch wenn es noch keine Langzeistudien gibt, geht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) davon aus, dass ein dauerhafter Konsum ebenfalls Schädigungen der Atemwege verursachen kann. Der Bundestag hat daher im Januar ein Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas beschlossen. Es sieht vor, dass die Abgabe- und Konsumverbote von Tabakwaren auch für diese neue elektronische Form der Rauchwaren gelten. Kurz gesagt, sie dürfen nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden.

Das Image von E-Smoke als gesundheitsschonenden Alternative zur Zigarette bröckelt zusehends. Auch wenn kein Tabak verbrannt wird und so nicht wie beim klassischen Rauchen hunderte giftige Substanzen freigesetzt und eingeatmet werden. Die im eingeatmeten Aerosol enthaltenen Stoffe sind alles alle als der Gesundheit des Menschen zuträglich. Liquids von E-Zigaretten enthalten hauptsächlich Propylenglykol, Wasser, Glyzerin, Ethanol, Nikotin und häufig verschiedene Aromastoffe. Liquids ohne Nikotin sind ebenfalls erhältlich. Einige im Labor untersuchte Liquids enthielten geringe Mengen an giftigen Substanzen wie tabakspezifische Nitrosamine und Diethylenglykol (DEG), in Ausnahmefällen wurden auch verschreibungspflichtige Medikamente (Wirkstoffe zur Behandlung von Übergewicht / Impotenz) gefunden.



Quellen: Kölner Stadtanzeiger und "rauchfrei-info.de" der BZgA

Foto: Fotolia.de (stryjek)