04 März 2017

Deutsche Cannabisagentur

Gestern wurde der deutschen Öffentlichkeit die neue Cannabisagentur vorgestellt. Diese wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt. Das BfArM ist eine Behörde des Bundes mit der Aufgabe der Zulassung und Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln sowie die Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten und die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs und deren Grundstoffe. So gehört auch die Bundesopiumstelle zum BfArM. 

Und nun also auch die deutsche Cannabisagentur. Ihre Aufgabe wird es sein den Import von medizinischen Cannabis-Arzneimitteln zu organisieren. Sie kann bei Bedarf Aufträge für den Anbau von medizinischem Cannabis vergeben und anschließend die Gesamtproduktion aufkaufen und an lizensierte Hersteller und Händler weiterveräußern. Gewinn darf sie dabei nicht machen. So können schwerkranke Patienten, die unter Schmerzen leiden künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Der behandelnde Arzt entscheidet im Einzelfall, ob ein Patient Cannabis-Arzneimitteln erhält. Das BfArM ist mit der Begleitforschung beauftragt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen genutzt werden um zu entscheiden, in welchen Fällen Cannabis künftig auf Kosten der Krankenversicherungen verordnet wird. 

“Gras auf Rezept”, “Staat als Dealer” und “Bund will drei "Drogen-Dealer" einstellen” lauteten einige Schlagzeilen zum Thema deutsche Cannabisagentur. Dabei ist es eben nicht so dass der Staat jetzt am Kiffen mit verdienen will oder (wie in den USA) unter dem Deckmäntelchen der medizinischen Verwendung ein neuer lukrativer Markt für ein weiteres legales Rauschmittel geschaffen werden soll. Mit der Cannabisagentur soll der Zugang zum medizinischen Potential der Hanfpflanze erschlossen werden ohne eine weitere Droge zu legalisieren. Der Eigenanbau auch zu medizinischen Zwecken und seine Verwendung als Rauschmittel bleiben verboten. 

Mitte 2016 hatten etwa 650 Patientinnen und Patienten eine Ausnahmeerlaubnis für den Anbau von Cannabis. Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung war nicht möglich. Mit der Cannabisagentur wird künftig eine Ausnahmeerlaubnis durch das BfArM nicht mehr notwendig sein.

Quelle:
https://m.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/05/2016-05-04-gesetz-cannabisarzneimittel.html

Foto: © Africa Studio

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